Warndreiek Kunststofftafel - Zur Markierung langsam fahrender Fahrzeuge
Beschreibung
WARNTAFEL
Kunststoff, mit Halter, 360 x 410 mm
Kennzeichnungsschild, Warntafel aus Kunstoff für Nutzfahrzeuge in Landwirtschaft z.B. für Traktoren, Ladewagen, Kipper, und Anhänger
Heckmarkierungstafel für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
(Art. 68 Abs. 4)
(1) rotes retroreflektierendes Material oder prismatische Rückstrahler (Klasse 1 und Klasse 2)
(2) rotes fluoreszierendes Material (Klasse 1) oder rotes retroreflektierendes Material (Klasse 2)
Anbringung
In der Breite: Ist nur eine Heckmarkierungstafel angebaut, so muss sich diese in der linken Fahrzeughälfte befinden oder in der Fahrzeuglängsachse.
In der Höhe: Unterkante nicht weniger als 0,25 m vom Boden;
Oberkante: Nicht mehr als 1,50 m vom Boden.
Zwei Heckmarkierungstafeln sind symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs in gleicher Höhe über dem Boden anzubringen.
Ausnahmen:
Können bei besonderen Fahrzeugen, namentlich bei Arbeitsfahrzeugen, wegen ihrer Bauart oder Verwendung die Höhenvorschriften nicht eingehalten werden, so sind die Heckmarkierungstafeln möglichst nahe an den vorgeschriebenen Stellen anzubringen.
Beschreibung
WARNTAFEL
Kunststoff, mit Halter, 360 x 410 mm
Kennzeichnungsschild, Warntafel aus Kunstoff für Nutzfahrzeuge in Landwirtschaft z.B. für Traktoren, Ladewagen, Kipper, und Anhänger
Heckmarkierungstafel für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
(Art. 68 Abs. 4)
(1) rotes retroreflektierendes Material oder prismatische Rückstrahler (Klasse 1 und Klasse 2)
(2) rotes fluoreszierendes Material (Klasse 1) oder rotes retroreflektierendes Material (Klasse 2)
Anbringung
In der Breite: Ist nur eine Heckmarkierungstafel angebaut, so muss sich diese in der linken Fahrzeughälfte befinden oder in der Fahrzeuglängsachse.
In der Höhe: Unterkante nicht weniger als 0,25 m vom Boden;
Oberkante: Nicht mehr als 1,50 m vom Boden.
Zwei Heckmarkierungstafeln sind symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs in gleicher Höhe über dem Boden anzubringen.
Ausnahmen:
Können bei besonderen Fahrzeugen, namentlich bei Arbeitsfahrzeugen, wegen ihrer Bauart oder Verwendung die Höhenvorschriften nicht eingehalten werden, so sind die Heckmarkierungstafeln möglichst nahe an den vorgeschriebenen Stellen anzubringen.